Beschlussvorschlag:
Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen
werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und
beschlossen.
Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. I/21
„Hohenkirchen-Landeswarfen“ mit Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des
Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 10 und 58 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der jeweils gültigen Fassung.