Beschlussvorschlag:
Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen
werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und
beschlossen.
Der Rat beschließt die 108. Änderung des
Flächennutzungsplanes (Landeswarfen) der Gemeinde Wangerland mit Begründung
aufgrund der §§ 2 und 5 des Baugesetzbuches sowie der §§ 10 und 58 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der jeweils gültigen Fassung.