Beschlussvorschlag:
Bezüglich der eingegangenen
Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten
Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.
Der Rat beschließt die
Abrundungssatzung „Hooksiel-Süd“ mit der Begründung aufgrund des § 34 Abs. 4
Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches und der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
Es bestand Einvernehmen, den Vorberatungen bzgl. einer geplanten Bauverbotszone im Rahmen der Grenzbebauung von 5 m auf 6 m, sowie einer max. Höhe von 9,50 m zu folgen.