Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.

 

Der Rat beschließt die Abrundungssatzung „Hooksiel-Süd“ mit der Begründung aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches und der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

 


Es bestand Einvernehmen, den Vorberatungen bzgl. einer geplanten Bauverbotszone im Rahmen der Grenzbebauung von 5 m auf 6 m, sowie einer max. Höhe von 9,50 m zu folgen.