Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Wangerland macht von der eingeräumten Option des §
63 Abs. 1 der neuen KomHKVO Gebrauch und wendet die Bestimmungen der
§§ 45 Abs. 6 und 47 Abs. 2 GemHKVO bis längstens zum 31. Dezember 2020 an.
Herr Meinen erläuterte den Sachverhalt.