Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Wangerland in der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Fassung.


Herr Meinen erklärte, dass der Steuersatz für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von 12 auf 20% angehoben werden soll.

Herr Mühlena ergänzte, dass es sich nicht um eine Anhebung aus aktuellem Anlass handele. Derzeit würden alle Satzungen überprüft und bei Bedarf angepasst, um die Voraussetzungen des Entschuldungsvertrages zu erfüllen.

 

Herr Ostermann beantragte für seine Fraktion zusätzlich zur Anhebung des Steuersatzes im § 7 Abs. 3 Buchstabe b den Betrag von 130,-€ auf 150,- € zu erhöhen.

 

Herr Lammers begrüßte beide Anpassungen du schlug vor in Anlehnung an andere Kommunen auch den Mindestabstand zwischen Spielhallen zu beordnen.

Herr Mühlena verwies insoweit auf den Planungsausschuss.

 

Herr Cramer äußerte sich zustimmend zu allen Vorschlägen.

 

Sodann wurde zunächst über den Änderungsantrag von Herrn Ostermann abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Wangerland beschließt, den Betrag in § 7 Abs. 3 Buchstabe b von 130,-€ auf 150,-€ anzuheben.

 

Abstimmungsergebnis:   einstimmig dafür

 

Anschließend wurde über den geänderten Satzungsentwurf abgestimmt.