Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Wangerland macht von der eingeräumten Option des § 63 Abs. 1 der neuen KomHKVO Gebrauch und wendet die Bestimmungen der
§§ 45 Abs. 6 und 47 Abs. 2 GemHKVO bis längstens zum 31. Dezember 2020 an.

 


Herr Meinen erläuterte, dass dieser Beschluss wichtig sei, um den Ergebnishaushalt der Jahre bis 2020 nicht übermäßig zu belasten.