Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.

 

Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. I/21 „Hohenkirchen-Landeswarfen“ mit Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der jeweils gültigen Fassung.

 


Herr Lux ging auf die Planungsinhalte ein und wies darauf hin, dass sich aufgrund der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen im Vergleich zur frühzeitigen Beteiligung keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Die Präsentation zum Vortrag ist dieser Niederschrift beigefügt.