Sitzung: 05.09.2017 Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: III-028-2017
Beschlussvorschlag:
Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen
werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und
beschlossen.
Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. I/21
„Hohenkirchen-Landeswarfen“ mit Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des
Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 10 und 58 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der jeweils gültigen Fassung.
Herr Lux ging auf die Planungsinhalte ein und wies darauf hin, dass sich aufgrund der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen im Vergleich zur frühzeitigen Beteiligung keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Die Präsentation zum Vortrag ist dieser Niederschrift beigefügt.