Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.

 

Der Rat beschließt die Abrundungssatzung „Hooksiel-Süd“ mit der Begründung aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches und der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

 


Herr Lux stellte den Planentwurf vor und ging auf die während der öffentlichen Auslegung eingegangen Stellungnahmen ein. Er ging insbesondere auf die Stellungnahme von Grundstücksnachbarn ein, welche sich auf damalige Aussagen des Vorhabenträgers und

des Landkreises berufen, wonach eine weitere Bebauung am Langengrodener Weg nicht möglich sei. Die Präsentation zum Vortrag ist der Niederschrift beigefügt.

 

Herr Tammen ließ die als Zuhörer anwesenden Grundstücksnachbarn, Eheleute Gladis,

zu Wort kommen. Diese stellten den Sachverhalt ausführlich aus ihrer Sichtweise dar (Zusage unverbaubarer Blick, Problematik Grenzbebauung, Verschattung Wintergarten etc.).

 

Sowohl Herr Ostermann als auch Herr Ulfers vertraten die Auffassung, dass es noch möglich ist den Planentwurf abzuändern, um die Belange von Eheleute Gladis zu berücksichtigen. Herr Lux führte aus, dass es Möglichkeiten gibt, um den Entwurf zu ändern.

 

Herr Ulfers stellte den Antrag, den TOP zur Beratung an die Fraktionen zu verweisen, damit dort über einen geänderten Entwurf beraten werden kann. Der Ausschuss stimmte dieser Vorgehensweise zu.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Der Niederschrift beigefügt ist eine vom Planungsbüro Lux geänderte Planzeichnung, die die Interessen von Eheleute Gladis berücksichtigt und auch mit dem Vorhabenträger abgestimmt wurde.