Herr Lübben fragte nach der Erstellung des Kreisverkehrs bzw. nach der Erneuerung der Verschleißdecke der Straße „Am Wangermeer“.

 

Herr Mühlena teilte mit, dass der Kreisverkehr nach Beendigung des Bauleitplanverfahrens errichtet wird, da mit der Änderung des Bebauungsplanes zunächst die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden muss. Eine Erneuerung der Verschleißdecke sollte erst dann erfolgen, wenn die meisten Grundstücke am Wangermeer bebaut sind und auch eine Bebauung der Rundinsel erfolgt ist.