Beschluss:
Der Rat beschließt die
Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
im Gebiet der Gemeinde Wangerland in der beigefügten Fassung.
Herr Mühlena erläuterte, dass nach Ablauf der alten eine neue Verordnung beschlossen werden müsse. Er wies auf die im Fachausschuss entwickelte geänderte Formulierung im § 5 der Verordnung hin, die neu wie folgt lautet: „Kinderspielplätze dürfen nur von Kindern bis zu 14 Jahren und deren Aufsichtspersonen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 21.00 Uhr benutzt werden.“
Herr Cramer teilte mit, dass ein Konzept zur Einhaltung der Verordnungsregelungen vorgelegt werden müsse. Er bat um eine zeitnahe Vorlage eines solchen Kontrollkonzeptes.
Herr Mühlena erläuterte, dass anlassbezogen und stichpunktartig kontrolliert werde. Eine umfangreichere Kontrolle sei kosten- und personalintensiv.