Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag des Herrn Hippenstiel wird entsprochen. Die Gemeinde Wangerland beschließt die Aufstellung der 112. Flächennutzungsplanänderung (Ferienhof Tettens) und des Bebauungsplanes Nr. V/18 „Ferienhof Tettens“. Die genauen Geltungsbereiche ergeben sich aus den beigefügten Lageplänen.

 

Herr Hippenstiel hat als Vorhabenträger ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung der Planentwürfe zu seinen Lasten zu beauftragen. Außerdem hat er sämtliche bei der Gemeinde anfallenden Kosten für die Durchführung des Verfahrens zu tragen.


Herr Dr. Gramann trug das Planungsvorhaben vor. Er erläuterte, dass das Plangebiet einer touristischen Nutzung zugeführt werden soll. Die historische Gaststätte soll renoviert, ein Dorfladen eingerichtet werden. Die Präsentation zum Vortrag ist dieser Niederschrift beigefügt.

 

Herr Ulfers befürwortete die Planung, da in zentraler Lage des Dorfes Tettens Nach- bzw. neue Nutzungen ermöglicht werden und zu einer Belebung im Ortskern führen.