Sitzung: 30.05.2017 Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: III-994-2017
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag des Herrn Hippenstiel wird entsprochen. Die
Gemeinde Wangerland beschließt die Aufstellung der 112.
Flächennutzungsplanänderung (Ferienhof Tettens) und des Bebauungsplanes Nr.
V/18 „Ferienhof Tettens“. Die genauen Geltungsbereiche ergeben sich aus den
beigefügten Lageplänen.
Herr Hippenstiel hat als Vorhabenträger ein geeignetes
Planungsbüro mit der Erstellung der Planentwürfe zu seinen Lasten zu
beauftragen. Außerdem hat er sämtliche bei der Gemeinde anfallenden Kosten für
die Durchführung des Verfahrens zu tragen.
Herr Dr. Gramann trug das Planungsvorhaben vor. Er erläuterte, dass das Plangebiet einer touristischen Nutzung zugeführt werden soll. Die historische Gaststätte soll renoviert, ein Dorfladen eingerichtet werden. Die Präsentation zum Vortrag ist dieser Niederschrift beigefügt.
Herr Ulfers befürwortete die Planung, da in zentraler Lage des Dorfes Tettens Nach- bzw. neue Nutzungen ermöglicht werden und zu einer Belebung im Ortskern führen.