Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschluss:

 

Die Zahl der Beigeordneten wird gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 NGO für die Dauer der Wahlperiode vom 01. November 2006 bis zum 31. Oktober 2011 von 6 auf 8 erhöht.