Beschluss:
Die Zahl der Beigeordneten wird gemäß § 56 Abs. 2 Satz
2 NGO für die Dauer der Wahlperiode vom 01. November 2006 bis zum 31. Oktober
2011 von 6 auf 8 erhöht.
Beschluss:
Die Zahl der Beigeordneten wird gemäß § 56 Abs. 2 Satz
2 NGO für die Dauer der Wahlperiode vom 01. November 2006 bis zum 31. Oktober
2011 von 6 auf 8 erhöht.