Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die Auswertungen der Beteiligungen mit den dieser Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlägen werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Entwurf der 102. Änderung des Flächennutzungsplanes (Hooksiel Freizeitgelände-West) in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.


Herr Lux trug die in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen vor und stellte den Entwurf vor. Die Präsentation zum Vortrag ist dieser Niederschrift beigefügt. Wesentliche Änderungen zum Vorentwurf ergaben sich nicht.

 

Herr Tammen eröffnete die Einwohnerfragestunde zu TOP A/6.3.

 

Herr Szlezak stellte fest, dass im derzeit neu aufgestellten Landschaftsrahmenplan (LRP) des Landkreises Friesland das Freizeitgelände Hooksiel einen wichtigen Bereich darstellt und fragte nach, inwieweit das berücksichtigt würde.

 

Herr Lux bestätigte, dass die Kartierungen zum in Aufstellung befindlichen LRP für die Planung verwendet wurden.

 

Herr Prüter verwies auf das kürzlich vorgestellte touristische Leitbild für die Gemeinde, in dem vor allem Natur- und Kulturerlebnisse als sehr wichtig eingestuft wurden und fragte nach, wie die mögliche Zerstörung des Mischwaldes im Plangebiet damit vereinbar wäre. Außerdem bemängelte er, dass die Aussagen zu den Biotopen in der Begründung nicht deutlich genug sind.

Er kritisierte auch die Biotopkartierung, da sie seiner Meinung nach stellenweise falsch sei.

 

Herr Lux erklärte, die Flächennutzungsplanung sei eine übergeordnete Planung und die Gemeinde habe bisher keine konkreten Vorhaben für das Plangebiet. Für spätere Projekte muss noch eine Bebauungsplanung erfolgen, in der eventuelle Eingriffe dann konkret benannt, bilanziert und vor allem kompensiert werden.

 

Herr Prüter erkundigte sich nach dem Eigentümer der Fläche und ob dieser mit der Planung einverstanden sei.

 

Herr Mühlena stellte klar, dass das Land Niedersachsen als Eigentümer der Fläche den vorbereitenden Städtebaulichen Vertrag unterzeichnet hat.

 

Herr Lux verwies auf die Stellungnahme von N-Ports innerhalb des Verfahrens.

 

Herr Remmers betonte die Qualität des Mischwaldes mit einer besonders hohen Artenvielfalt und warnte davor, diesen Bereich durch die Planung zu zerstören.

 

Herr Berends schlug vor, den Geltungsbereich der Bauleitplanung zu ändern, damit die wertvollen Bereiche erhalten werden können.

 

Herr Lux erläuterte, dass das Plangebiet bereits im Städtebaulichen Vertrag festgelegt wurde.

 

Frau Heitmann-Schmacker führte aus, der Änderungsbereich sei durch entsprechende Gutachten hinsichtlich der Emissionen der angrenzenden Industrieansiedlungen auf dem Stadtgebiet Wilhelmshavens zustande gekommen.

 

Herr Tammen schloss die Einwohnerfragestunde zu TOP A/6.3.

 

Herr Ulfers ergänzte, dass alle Belange im FNP-Änderungsverfahren geprüft werden müssen, dass aber eventuelle Vorhaben in diesem Bereich gewollt sind.