Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die Auswertungen der Beteiligungen mit den dieser Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlägen werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/21 „Hohenkirchen-Landeswarfen“ in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.

 


Herr Lux erläuterte die in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und stellte den Entwurf der Bauleitplanung vor. Die Präsentation zum Vortrag ist dieser Niederschrift beigefügt.