Sitzung: 30.05.2017 Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: III-969-2017
Beschlussvorschlag:
Die Auswertungen der Beteiligungen mit den dieser Vorlage
beigefügten Abwägungsvorschlägen werden zur Kenntnis genommen.
Der Entwurf der 108. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Landeswarfen) in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.
Siehe Protokollierung zu TOP A/6.2, da beide TOP zusammen behandelt wurden.