Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die Auswertungen der Beteiligungen mit den dieser Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlägen werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Entwurf der 108. Änderung des Flächennutzungsplanes (Landeswarfen) in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.

 


Siehe Protokollierung zu TOP A/6.2, da beide TOP zusammen behandelt wurden.