Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die gemeindeeigene Wegefläche Flurstück 18 / 4 der Gemarkung Hohenkirchen wird gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet.

 


Der Bürgermeister führte in den Sachverhalt ein.

Ohne Wortmeldung wurde sodann über den Beschlussvorschlag abgestimmt.