Beschlussvorschlag:
Die
gemeindeeigene Wegefläche Flurstück 18 / 4 der Gemarkung Hohenkirchen wird
gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes als öffentliche Verkehrsfläche
gewidmet.
Der Bürgermeister führte in den Sachverhalt ein.
Ohne Wortmeldung wurde sodann über den Beschlussvorschlag abgestimmt.