Sitzung: 08.03.2017 Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Feuerschutz und Wegebau
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: IV-947-2017
Beschlussvorschlag:
Die
gemeindeeigene Wegefläche Flurstück 18 / 4 der Gemarkung Hohenkirchen wird
gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes als öffentliche Verkehrsfläche
gewidmet.