Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Wangerland beschließt die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2012.

 


Herr Mühlena berichtete über eine hervorragende Teamarbeit insbesondere der Mitarbeiter der Bautechnik und der Kämmerei, die die umfangreichen Erfassungen und Bewertungen ohne Fremdleistungen umgesetzt haben. Maßgebliche Bilanzpositionen wurden bereits im Frühjahr 2011 durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Damit wurden die ersten Bedingungen für die Gewährung der Entschuldungshilfe des Landes Niedersachsen erfüllt.

 

Mit dem vorliegenden Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes wird der Gemeinde Wangerland bescheinigt, dass die erste Eröffnungsbilanz ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde Wangerland wiedergibt.

 

Bei den vorliegenden Werten zum 1. Januar 2012 ist zu berücksichtigen, dass die gewährte Entschuldungshilfe des Landes in Höhe von 7.278.951,41 € noch nicht berücksichtigt werden konnte. Mittlerweile sind keine Liquiditätskredite mehr auszuweisen. Auch der damalige Schuldenstand von 12.469.347,89 € hat sich mit Stand zum 31.12.2016 mit 11.113.563,22 € deutlich verringert.

 

Die Differenz zwischen Vermögen und Schulden wird im kommunalen Rechnungswesen als Nettoposition und nicht als Eigenkapital bezeichnet, weil es sich beim kommunalen Vermögen um öffentliches Vermögen handelt. Die Nettoposition von 29.591.918,96 € gliedert sich in Sonderposten (erhaltene Investitionszuweisungen und –beiträge) und dem Reinvermögen, dessen Wert sich aus der Differenz der Nettoposition und den Sonderposten ergibt.

 

Weiterhin führte Herr Mühlena aus, dass lediglich die Gemeinde Bockhorn im Landkreis Friesland über eine geprüfte Eröffnungsbilanz verfügt und somit keine Vergleichsmöglichkeit besteht. Die nächsten Schritte sind die zeitnahe Prüfung der Jahresabschlüsse sowie die Erstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses jeweils für die Jahre 2012 – 2016.