Sitzung: 15.03.2017 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Energie
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3
Vorlage: II-936-2017
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge
auf 18.216.271
€
1.2 der ordentlichen
Aufwendungen auf 18.216.271
€
1.3 der außerordentlichen
Erträge auf 41.300
€
1.4 der außerordentlichen
Aufwendungen auf 41.300
€
2. im Finanzhaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit 17.307.400
€
2.2 der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit 17.002.817
€
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 701.278
€
2.4 der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit 1.806.700
€
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit 1.882.200
€
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit 1.088.600
€
2.7. nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des
Finanzhaushaltes 19.890.878
€
- der Auszahlungen des
Finanzhaushaltes 19.898.117
€
3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.056.000 €
festgesetzt.
4. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
5. Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 2.880.000 € festgesetzt.
6. Die Steuersätze (Hebesätze)
für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:
6.1. Grundsteuer
6.1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400
v.H.
6.1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 400
v.H.
6.2. Gewerbesteuer 400
v.H.
7. Das vorgelegte
Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2018 – 2020 wird genehmigt.
Einleitend führte Herr Mühlena aus, dass wiederum konservativ an die Haushaltsplanung herangegangen wurde und damit die Hoffnung besteht, dass das Ergebnis besser ausfallen wird, um die eingeplante Kreditaufnahme von 1.056.000 € zumindest nicht in vollem Umfang in Anspruch nehmen zu müssen. Hinsichtlich des Investitionsbedarfs konnten lediglich die finanzierbaren Investitionen veranschlagt werden. Darüber hinaus erläuterte Herr Mühlena, dass mit der Senkung des Kreisumlagensatzes von 52 % auf 50,3 % dennoch Mehraufwendungen in Höhe von 10.000 € für die Gemeinde verbunden sind. Allerdings brachte er auch zum Ausdruck, dass es für die Gemeinde sehr schwierig geworden wäre, den Haushalt auszugleichen, wenn der Umlagensatz von 52 % unverändert geblieben wäre. Es hätten dann Mehraufwendungen in Höhe von 170.000 € finanziert werden müssen. In diesem Zusammenhang wies er auf das Missverhältnis hin, dass sich die Gemeinde bei den Investitionen trotz enorm hoher Steuererträge zurückhalten müsse.
Anschließend stellte Herr Meinen in seinem (dieser Niederschrift beigefügten) Redebeitrag die Eckpunkte des Haushaltes 2017 vor.
Herr Thomssen machte deutlich, dass die CDU-FDP Gruppe den Haushalt grundsätzlich mittragen könne. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Situation hält die CDU-FDP Gruppe den Vorschlag, Tablets für Ratsvertreter für 30.000 € anzuschaffen, jedoch für nicht vermittelbar. Vielmehr sollten die Mittel zusätzlich für die dringend sanierungsbedürftigen Straßen verwendet werden. In diesem Zusammenhang erklärte er, dass in diesem Jahr zwar 200.000,00 € für die Grundsanierung von Straßen eingeplant sind – allerdings sind darin die im vergangenen Jahr nicht verausgabten 100.000,00 € enthalten.
Demgegenüber betonte Herr Lammers das Einsparungspotential, das mit der einheitlichen Verwendung von Tablets verbunden ist. Über die Personalkostenersparnisse sowie die reduzierten Aufwandsentschädigungen würden sich die Anschaffungskosten in den nächsten 5 Jahren amortisieren. Auch wies er darauf hin, dass im letzten Jahr die Voraussetzungen dafür im Rathaus geschaffen wurden.
Herr Cramer sagte seine Unterstützung für den Antrag der CDU-FDP-Gruppe zu. Eine Finanzierung über einen separaten Investitionsansatz ist nicht notwendig, weil jedes Ratsmitglied sich ein Tablet über die Entschädigung für Büromaterial selbst anschaffen könne.
Um die einheitliche Anwendung zu gewährleisten, erläuterte Herr Mühlena, ist in diesem Haushaltsansatz auch die Anschaffung von Tablets für die Verwaltung enthalten. Darüber hinaus zeigte er den erheblichen Rückstau in diesem Bereich auf und stellte vor allem heraus, dass erhebliche Ressourcen durch den Einsatz von modernen Informationstechniken eingespart werden können. U. a. können Personal- und Sachleistungen im EDV-Bereich über einen einheitlichen Support verringert werden. Die Mitarbeiterin im Vorzimmer könnte ebenfalls für die Wahrnehmung anderer Aufgaben entlastet werden. Auch verwies er auf die positiven Erfahrungen, die die Wangerland Touristik mit den Kommunikationsmitteln vorweisen kann, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Herr Thomssen sagte, dass er sich nicht gegen den Einsatz von modernen Bürotechniken sperrt. Alle möglichen Einsparungspotentiale müssen genutzt werden. Ebenso wie Herr Ostermann sah er jedoch den Bedarf nicht bei den Ratsvertretern, weil ohnehin fast jedes Ratsmitglied bereits über entsprechende Geräte verfügen würde. Herr Ostermann ergänzte, dass lediglich noch 2 Ratsvertreter Unterlagen in Papierform zugesandt bekommen. Vor dem Hintergrund, dass der Ausdruck von Unterlagen auch teilweise zur sachgerechten Sitzungsvorbereitung angezeigt sei, warb er darum, die Pauschale beizubehalten und die Entscheidungsfreiheit weiterhin bei den Ratsvertretern zu belassen.
Daraufhin ließ Vorsitzender Onnen-Lübben über den Antrag der CDU-FDP
Gruppe über die Streichung des Haushaltsansatzes „Neuanschaffung von Tablets
für die Ratsvertreter in Höhe von 30.000,00 €“ und deren vollständigen
Umschichtung auf den Ansatz „Grundsanierung von Gemeindestraße“ abstimmen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dagegen 3 Ja und 4 Nein
Zum vorliegenden Haushalt 2017 führte Herr Cramer aus, dass er sich mehr Gestaltungsmöglichkeiten gewünscht hätte. Aufgrund des einzuhaltenden Entschuldungsvertrages liegt wiederum ein Verwaltungshaushalt vor. Hinsichtlich der Kreisumlage brachte er seinen Unmut zum Ausdruck, dass die zunächst geplante Ausschüttung über Bildungsfonds dem Bedarfsdeckungsprinzip und damit auch den haushaltsrechtlichen Bestimmungen widersprochen hätte.
Darüber hinaus verwies er auf den Grundsatz der Vorherigkeit, wonach der Haushaltsplan bis zum 30. November des Vorjahres der Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt werden soll. Herr Mühlena antwortete, dass die Entscheidung dem Rat obliegt, ob es ihm wichtiger ist, einen Haushaltsbeschluss auf der Basis von verfestigten Werten zu beschließen oder einen Beschluss zu fassen, der evtl. auf Schätzungen beruht und einer Korrektur in einem zeitaufwändigen Nachtragshaushaltsverfahren bedarf.
Herrn Lammers bereitete es Sorgen, dass der Schuldenstand zum Jahresende die 12 Millionen Grenze überschreiten könnte. In Anbetracht der in Aussicht gestellten Erträge aus der Windenergie sieht er für die Zukunft jedoch die Chance, die wichtigen Aufgaben wie Schuldenabbau und Straßensanierung in den nächsten Jahren in Angriff nehmen zu können.
Herr Mühlena zeigte auf, welche wichtigen Handlungsfelder einer dringenden strategischen Entscheidung des Rates bedürfen. So machte er deutlich, dass die enorme Kostenentwicklung im Kindergartenbereich nicht mehr aus allgemeinen Deckungsmittel des Haushalts zu finanzieren sein. Auch die Auswirkungen der sich entgegen der Demografie-Prognosen entwickelten Anmeldungen in den Grundschulen stellen eine für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde enorm wichtige Aufgabe des Rates dar. Auch die Straßensanierungsproblematik müsse durch den Rat gelöst werden.