Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Das Angebot einer Saisonstrandkarte für Bürger der Stadt Wilhelmshaven sowie der Landkreise Friesland und Wittmund wird ab dem Jahr 2017 eingestellt.


Herr Kanning erläuterte zunächst, dass wegen eines Urteils des Bundesfinanzgerichtes, welches auf den Gleichheitsgrundsatz verweise, die Abschaffung der 10-Euro Strandkarte  notwendig geworden sei.

 

Herr Lammers stellte für die Mehrheitsgruppe den Antrag eine neue Strandkarte zu einem erhöhten Preis einzuführen. Diese Karte solle dann allen Interessenten gleichermaßen angeboten werden. Der Preis müsse noch genau kalkuliert werden, könne aber z.B. 15 bis 20 Euro betragen.

 

Herr Kanning entgegnete, dass kein neues Produkt nötig sei. Es gebe bereits die Wangerland Servicekarte zu einem Preis von 45,- Euro. Diese Karte beinhalte den Strandeintritt und diverse andere Leistungen. Eine weitere Karte würde dieses Produkt untergraben.

 

Herr Onnen-Lübben sagte, dass er schon immer gegen eine Bevorteilung der Nachbarkommunen gewesen sei und sprach sich für die Abschaffung der 10-Euro Karte aus.

 

Herr Cramer nahm Bezug auf das Urteil des Bundesfinanzgerichtes und vertrat die Meinung, dass nur die Abschaffung der 10-Euro Karte und der Rückzug auf das dann noch bestehende Angebot diesem Urteil gerecht werde. Einzig der freie Eintritt für die Einwohner des Wangerlandes sei legitim.

 

Herr Lammers erklärte, dass er das Angebot einer neuen Karte für rechtskonform halte. Die Mehrheitsgruppe beziehe sich hier auf das Beitragsrecht Es gebe keine Vorteile für einzelne Gruppen. Die Karte solle lediglich zum Strandeintritt berechtigen und keine weiteren Vorteile bieten. Insoweit sehe er auch keine Konkurrenz zum bestehenden Angebot der Wangerland Servicecard.

 

Herr Kanning sagte daraufhin, dass das Beitragsrecht hier nicht einschlägig sei. Die WTG sei ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und müsse daher naturgemäß auf eine Gewinnerzielung abzielen. Denkbar wäre eventuell z.B. eine 10-er Karte für den Strandeintritt für Jedermann anzubieten, die einen kleinen Rabatt beinhalte. Es müsse aber immer eine ordentliche Produktkalkulation geben, eine Bauchentscheidung dürfe es nicht sein.

 

Frau Heitmann-Schmacker wandte ein, dass man sehr wohl einen Blick ins Beitragsrecht werfen müsse. Eine komplette Trennung sei nicht möglich, da neben der Jahreskurbeitragskalkulation auch die Fremdenverkehrsbeitragskalkulation betroffen sei.

 

Herr Gerdes gab zu bedenken, dass auch bisher nur ein sehr geringer Teil (etwa 0,75 %) der möglichen Kunden, vom Angebot der 10-Euro Strandkarte Gebrauch gemacht habe.

 

Herr Cramer verwies abermals auf das Urteil des Bundesfinanzgerichtes und sagte, dass allein dieser der Grund für die geführte Diskussion sei. Nur ein absolut vergleichbarer Eintrittspreis für alle würde diesem Urteil gerecht und sei damit dann auch rechtssicher.

 

Herr Lammers verwies darauf, dass bei der in Rede stehenden neuen Karte diese Vergleichbarkeit gegeben wäre, da Jedermann das Angebot nutzen könne. Außerdem würden auch hierdurch Einnahmen generiert.

 

Herr Ewen erklärte, dass bereits durch die Einführung der 10-Euro Karte der Umsatz der Wangerland-Servicekarte eingebrochen sei. Eine neue Karte würde das bestehende Angebot kanibalisieren.

 

Herr Meinen erklärte, dass erst mit der nächsten Kalkulation im Jahr 2018 die Deckungslücke aufgezeigt werden würde. Zum jetzigen Zeitpunkt könne keiner sagen, ob sich die Einführung eines neuen Produktes vor- oder nachteilig auswirken würde.

 

Herr Gerdes gab zu bedenken, dass eine reine Strandeintrittskarte nur für Hooksiel interessant sein könne und in Schillig wegen der dort zu zahlenden Parkgebühren ins Leere laufen würde.

 

Frau Hellmers fragte an, ob feststellbar sei, wie oft eine Karte verwendet werde.

 

Herr Kanning antwortete, dass es derzeit keine Möglichkeit gebe dies fest zu stellen.

 

Herr Cramer regte an vor Einführung eines neuen Produktes die Kommunalaufsicht einzuschalten.

 

Herr Lammers zog nach dieser kontroversen Diskussion den Antrag einstweilen zurück und schlug vor diesen bis zur nächsten Ratssitzung zurück zu stellen.

Bis dahin sollten die Fraktionen intern darüber beraten.

 

Mit dieser Verfahrensweise waren alle Anwesenden einverstanden.

 

Sodann wurde über den eigentlichen Beschlussvorschlag abgestimmt.