Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die Auswertungen der Beteiligungen mit den dieser Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlägen werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. II/18 „Schillig Sondergebiet Ferienwohnen“ in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt, wenn die Angaben zur Kompensation der Gemeinde vorliegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.


Herr Lux stellte die Planungsinhalte vor und wies darauf hin, dass im Entwurf für die öffentliche Auslegung nun konkret darauf hingewiesen würde, dass die Umsetzung nicht durch die Gemeinde sondern durch einen Vorhabenträger erfolgt. Dies beinhalte auch, dass im Bebauungsplan eine private Erschließungsstraße festzusetzen ist. Bevor die öffentliche Auslegung gestartet werden könne sind seitens des Vorhabenträgers noch Angaben zur Kompensation vorzulegen. 

 

Herr Manott fragte nach, ob im Zusammenhang mit dieser Planung der Bedarf an neuen Ferienwohnungen ermittelt worden ist, da es in Schillig insbesondere an Dauerwohnungen mangeln würde.

 

Frau Heitmann-Schmacker wies darauf hin, dass dies nicht der Fall ist, weil Auslöser dieser Planung ein vor dem Verwaltungsgericht erzielter Vergleich sei und insofern eine andere Ausgangslage vorliege.