Sitzung: 07.03.2017 Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: III-935-2017
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. II/12
„Bei der Stumpenser Mühle“ in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach §
3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig
durchgeführt.
Herr Dr. Gramann stellte dem Ausschuss die Planung vor, die sich im Wesentlichen auf eine geänderte Platzierung der überbaubaren Grundstücksbereiche beschränkt.