Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. II/12 „Bei der Stumpenser Mühle“ in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.


Herr Dr. Gramann stellte dem Ausschuss die Planung vor, die sich im Wesentlichen auf eine geänderte Platzierung der überbaubaren Grundstücksbereiche beschränkt.