Beschluss:
Die Zahl der
Beigeordneten wird gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG für die Dauer der
Wahlperiode vom 01. November 2016 bis zum 31. Oktober 2021 von 4 auf 6 erhöht.
Herr Mühlena wies auf den Wunsch der Fraktionen hin, die Zahl der Beigeordneten zu erhöhen. Auch seiner Ansicht nach habe sich die Zusammenarbeit im 6er-Gremium bewährt.