Herr Mühlena nahm, nach einleitenden Worten zur Bedeutung der Ratstätigkeit, die Pflichtenbelehrung nach den Bestimmungen des § 43 Niedersächsisches Kommunal-verfassungsgesetz (NKomVG) vor. Er wies dabei insbesondere auf die nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungs-verbot) hin. Der Hinweis auf diese Vorschriften wurde aktenkundig gemacht. Allen Ratsmitgliedern wurde ein Taschenbuch für Ratsmitglieder des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) ausgehändigt. Sobald die Lieferung (45. Kalenderwoche) erfolgt ist, wird den Ratsmitgliedern eine weitere Textausgabe des NKomVG (Thiele, 3. Auflage) ausge-händigt.

 

Alle Ratsmitglieder wurden durch Herrn Mühlena nach § 43 NKomVG durch Handschlag verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.