Beschluss:
Die
Gemeinde Wangerland widmet die erforderlichen Wegeflächen für die Anbindung der
Zufahrtsbereiche der geplanten Windparks an die Landes- und Kreisstraßen gemäß
§ 6 NStrG für den öffentlichen Verkehr.
Herr Mühlena erläuterte, dass es sich hier um eine grundsätzliche Absichtserklärung der Gemeinde Wangerland handele, um einer Forderung des Nds. Straßenbauamtes nachzukommen.