Beschluss:
Die Satzung über die Benutzung
der Freizeitanlage „Wangermeer“ wird, dem vorliegenden Vorschlag der
Betriebsleitung folgend, angepasst.
Herr Mühlena erläuterte die wegen des am Wangermeer zugelassenen Angelvereines notwendigen redaktionellen Änderungen.