Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Abstimmung: Ja: 19, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Änderung der Satzung über die Gewährung von Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die für die Gemeinde ehrenamtlich tätig sind, wird mit Wirkung zum 1. Oktober 2016 beschlossen. Auf die Anlage der Vorlage wird verwiesen. Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 22.298,00 € sind einzustellen.