Sitzung: 31.08.2016 Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: III-821-2016
Beschlussvorschlag:
Die Auswertungen der Beteiligungen mit den dieser Vorlage
beigefügten Abwägungsvorschlägen werden zur Kenntnis genommen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. II/19 „Ferienhof
Wiarder Altendeich“ in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig
durchgeführt.
Herr Weydringer stellte den Stand der Planung nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der gleichzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation vor. Maßgebliche Änderungen für den Entwurf des Bebauungsplanes ergeben sich durch die eingegangenen Stellungnahmen nicht. Lediglich eine vorhandene Gasleitung, die bestehende Graftanlage als Bodendenkmal und eine 20 m Bauverbotszone entlang der Landesstraße 810 und der Kreisstraße 87 wurden in die Planzeichnung nachrichtlich übernommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür