Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die Auswertungen der Beteiligungen mit den dieser Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlägen werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. II/19 „Ferienhof Wiarder Altendeich“ in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.

 


Herr Weydringer stellte den Stand der Planung nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der gleichzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation vor. Maßgebliche Änderungen für den Entwurf des Bebauungsplanes ergeben sich durch die eingegangenen Stellungnahmen nicht. Lediglich eine vorhandene Gasleitung, die bestehende Graftanlage als Bodendenkmal und eine 20 m Bauverbotszone entlang der Landesstraße 810 und der Kreisstraße 87 wurden in die Planzeichnung nachrichtlich übernommen. 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür