Beschluss:
Sven Könitz wird gemäß § 38
NBG mit Wirkung vom 01.07.2016 aus dem gemeindlichen Ehrenbeamtenverhältnis des
stellv. Ortsbrandmeisters entlassen.
Beschluss:
Sven Könitz wird gemäß § 38
NBG mit Wirkung vom 01.07.2016 aus dem gemeindlichen Ehrenbeamtenverhältnis des
stellv. Ortsbrandmeisters entlassen.