Beschluss:
Die Einwendung der Linkspartei gegen die Gemeindewahl
am 10. September 2006 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Wahl ist gültig.
Beschluss:
Die Einwendung der Linkspartei gegen die Gemeindewahl
am 10. September 2006 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Wahl ist gültig.