Sitzung: 07.06.2016 Ausschuss für Tourismus
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: WTG-797-2016
Beschlussvorschlag:
Auf
Grund der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen des
Gesellschaftervertrages wird festgestellt, dass die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Unternehmens geordnet sind und die wirtschaftlichen
Verhältnisse zur Beanstandung keinen Anlass geben.
Die
zusätzliche Prüfung gemäß § 53 HGrG hat die Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung festgestellt.
Das
Organ Geschäftsführung ist seinen Aufsichts- bzw. Führungspflichten hinreichend
nachgekommen und wird entlastet.
Herr Kanning, Herr Ewen und Herr Gerdes verließen wegen Interessenwiderstreites für die Dauer der Abstimmung den Beratungsraum.