Es wurde nachgefragt, wie bei einer möglichen Gesamtleistung von 2 MW der Flächenbedarf in unmittelbarer Nähe der Anlage sichergestellt werden soll, wenn dieser Bedarf bei 500 kW schon 250 ha beträgt?

 

Herr Meppen teilte hierzu mit, dass der konkrete Flächenbedarf im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu ermitteln und festzustellen sei.

 

Herr Evers äußerte sich kritisch zu der geplanten Gesamtleistung der Anlage von 2 MW.

 

Herr Elxnat bat die Ratsmitglieder bei ihren Beratungen zu berücksichtigen, dass Hohenkirchen mit erheblichen Steuermitteln umgestaltet werde (Freizeitsee, Baugebiet der NLG, Insel mit geplanter Hotelanlage usw.). Da könnte sich eine Biogasanlage in nächster Nähe einhergehend mit evtl. Geruchsbelästigungen negativ auf diese Freizeitentwicklungen auswirken. Herr Elxnat schlägt daher vor, den Standort in den Windpark zu integrieren und den Ort Hohenkirchen möglichst vor evtl. Geruchsbelästigungen zu schützen.