Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, wie eine Zweizügigkeit in den vorhandenen Klassenräumen gewährleistet werden kann.


Herr Mühlena teilte mit, dass Herr Hahn darauf hingewiesen hat, dass ab dem 01.08.2016 die Schule 8 Klassen besetzen muss.

 

Herr Hahn erläuterte, dass die Verlässlichkeit der Grundschule bis 12:40 Uhr bedeutet, dass ca. 50 Kinder betreut sein müssen. Das Reinigungspersonal beginnt schon dann mit der Arbeit. Durch die Benutzung der Räume durch die Jugendpflege fehlen Räume zur Garantie der Verlässlichkeit. Er machte deutlich, dass Klassenräume grds. nicht als Betreuungsräume nicht genutzt werden sollen aus pädagogischen Gründen.

 

Herr Mühlena erklärte, dass ein Umzug der Jugendpflege derzeit schlecht abgebildet werden kann.

 

Herr Ulfers ergänzte, dass augenscheinlich angesichts der Auslastung der demografische Wandel gem. Aussagen des Landkreises Friesland hier nicht zu finden ist.

 

Frau Liedigk teilte mit, dass die Grundschule Hohenkirchen ab Schuljahr 2017/2018 dreizügig in der ersten Klasse sein wird.

 

Frau Janßen-Niemann erkundigte sich bei Herrn Hahn nach der Sicherheit der Zweizügigkeit für die nächsten Jahre.

 

Herr Hahn erläuterte, dass er diese Sicherheit nicht geben kann.

 

Es bestand Einvernehmen, die Verwaltung zu beauftragen, zu überprüfen, wie eine Zweizügigkeit in den vorhandenen Klassenräumen gewährleistet werden kann.