Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Satzung des Eigenbetriebes Wangermeer wird festgestellt, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes geordnet sind und die wirtschaftlichen Verhältnisse zur Beanstandung keinen Anlass geben.

 

Das Organ Betriebsleitung ist seinen Pflichten hinreichend nachgekommen und wird entlastet.