Beschlussvorschlag:
Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften und der
Bestimmungen der Satzung des Eigenbetriebes Wangermeer wird festgestellt, dass
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes geordnet sind und
die wirtschaftlichen Verhältnisse zur Beanstandung keinen Anlass geben.
Das Organ Betriebsleitung ist seinen Pflichten
hinreichend nachgekommen und wird entlastet.