Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür

Abstimmung: Ja: 21, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016

 

 

1. im Ergebnishaushalt

   mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                       18.119.536 €

 

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                         18.119.536 €

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                                 6.100,00 €

 

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                 11.600,00 €

 

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                            17.238.992 €

 

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                          16.819.086 €

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                     488.700 €

 

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                 1.281.300 €

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                             2.024.700 €

 

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                            1.652.300 €

 

 

2.7. nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                      19.752.392 €

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                     19.752.686 €

 

 

3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 624.500 € festgesetzt.

 

 

4. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

5. Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,

wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

 

 

6. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:

 

6.1. Grundsteuer

 

6.1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             400 v.H.

 

6.1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                            400 v.H.

 

6.2. Gewerbesteuer                                                                                                    400 v.H.

 

 

7. Das vorgelegte Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2017 – 2019 wird genehmigt.