Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.

 

Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. I/19 „Hohenkirchen – Wangermeer Süd“ mit Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der jeweils gültigen Fassung.


Herr Lux stellte die wesentlichen Planungsinhalte vor und wies darauf hin, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung bzw. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine Einwendungen, sondern lediglich Hinweise und Anregungen eingegangen sind.