Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

Das Angebot einer Saisonstrandkarte für Bürger der Stadt Wilhelmshaven sowie der Landkreise Friesland und Wittmund bleibt für das Jahr 2016 bestehen. Für das Jahr 2016 bleiben die Preise unverändert.


In der Saison 2013 wurde erstmals die Saisonstrandkarte zum Preis von 10,- € (Kinder und Jugendliche für 5,- €) angeboten, die von Bürgern der Landkreise Friesland und Wittmund sowie von Bürgern der Stadt Wilhelmshaven erworben werden konnten.

 

Dieses Angebot wurde auf Beschluss des Verwaltungsausschusses für das Jahr 2014 und für das Jahr 2015 verlängert.

 

In 2013 wurde mit dem Verkauf der Karten ein Umsatz von 11.890,- €, in 2014 ein Umsatz von 16.705,- € und im Jahr 2015 ein Umsatz in Höhe von 16.220,00 € generiert.

 

Die Beibehaltung dieses Angebotes wurde grundsätzlich davon abhängig gemacht, ob das Urteil des Verwaltungsgerichtes Oldenburg zur Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Strandeintritts im Berufungsverfahren bestätigt wird.

 

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat im Rahmen des Berufungsverfahrens am 19.01.2016 entschieden, dass kein Anspruch auf freien und unentgeltlichen Zugang zu den Stränden besteht.

 

Die Geschäftsleitung schlägt vor, dass Angebot einer Saisonstrandkarte für Bürger der Nachbarkommunen für das Jahr 2016 beizubehalten und die Preise für das Jahr 2016 unverändert zu übernehmen.

 

Frau Brandenburg-Bienek sprach sich für eine angemessene Preiserhöhung aus, der derzeitige Preis sei zu niedrig.

Auch Herr Herfurth sprach sich für eine moderate Preisanhebung aus.


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