Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wangerland beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/20 „Wangermeer-Ost“. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan. Hinsichtlich der Kosten für das Bauleitplanverfahren ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Eigenbetrieb zu schließen, wonach dieser ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung der Planunterlagen usw. zu seinen Lasten zu beauftragen hat.

 


Frau Lüders erläuterte die beigefügte Präsentation und stellte die geplanten Nutzungen vor. Herr Buhl, Betreiber der bestehenden Fußballgolfanlage und Vorhabenträger der geplanten Nutzungen, war ebenfalls anwesend.

 

Frau Janßen-Niemann und Herr Heiken erkundigten sich, warum der Eigenbetrieb Wangermeer und nicht der Vorhabenträger die Planungskosten tragen soll.

 

Herr Mühlena begründete dies damit, dass die Gemeinde bzw. der Eigenbetrieb Eigentümer der Flächen ist und auch eigene Nutzungsmöglichkeiten (Aussichtsplattform an der Flachwasserzone) mit  in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Darüber hinaus werden mit Herrn Buhl gesonderte vertragliche Regelungen über eine Beteiligung an den Planungskosten getroffen.