Sitzung: 24.11.2015 Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: III-715-2015
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Wangerland
beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/20 „Wangermeer-Ost“. Der
Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan. Hinsichtlich der
Kosten für das Bauleitplanverfahren ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem
Eigenbetrieb zu schließen, wonach dieser ein geeignetes Planungsbüro mit der
Erstellung der Planunterlagen usw. zu seinen Lasten zu beauftragen hat.
Frau Lüders erläuterte die beigefügte Präsentation und stellte die geplanten Nutzungen vor. Herr Buhl, Betreiber der bestehenden Fußballgolfanlage und Vorhabenträger der geplanten Nutzungen, war ebenfalls anwesend.
Frau Janßen-Niemann und Herr Heiken erkundigten sich, warum der Eigenbetrieb Wangermeer und nicht der Vorhabenträger die Planungskosten tragen soll.
Herr Mühlena begründete dies damit, dass die Gemeinde bzw. der Eigenbetrieb Eigentümer der Flächen ist und auch eigene Nutzungsmöglichkeiten (Aussichtsplattform an der Flachwasserzone) mit in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Darüber hinaus werden mit Herrn Buhl gesonderte vertragliche Regelungen über eine Beteiligung an den Planungskosten getroffen.