Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wangerland beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. II/12 „Bei der Stumpenser Mühle“ im vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB. Hinsichtlich der Kosten für das Bauleitplanverfahren ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Antragsteller zu schließen, wonach dieser ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung der Planunterlagen usw. zu seinen Lasten zu beauftragen hat. Hinsichtlich des Durchführungsvertrages wird beschlossen, Herrn Linderhaus in diesem Zusammenhang eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2020 für die Umsetzung des Vorhabens zu gewähren.

 


Herr Dr. Gramann stellte die Planskizzen für die Bebauungsplanänderung vor und ging auf die Planungsinhalte ein.