Sitzung: 24.11.2015 Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: III-712-2015
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Wangerland
beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. II/12 „Bei der Stumpenser Mühle“ im vereinfachten Verfahren
gem. 13 BauGB. Hinsichtlich der Kosten für das Bauleitplanverfahren ist ein
städtebaulicher Vertrag mit dem Antragsteller zu schließen, wonach dieser ein
geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung der Planunterlagen usw. zu seinen
Lasten zu beauftragen hat. Hinsichtlich
des Durchführungsvertrages wird beschlossen, Herrn Linderhaus in diesem
Zusammenhang eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2020 für die Umsetzung des
Vorhabens zu gewähren.
Herr Dr. Gramann stellte die Planskizzen für die Bebauungsplanänderung vor und ging auf die Planungsinhalte ein.