Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wangerland beschließt die anliegende Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Gemeinde Wangerland (Fremdenverkehrsbeitrags-satzung) ab dem 01.01.2016 auf der Grundlage der vorgelegten Fremdenverkehrsbeitragskalkulation der Kommuna Treuhand GmbH für die Jahre 2016 bis 2018.


Die Karten über die Vorteilszonen (Anlagen der Fremdenverkehrsbeitragssatzung ab dem 1.1.2016) hingen in der Sitzung zur Einsichtnahme aus.

 

Herr Plaumann erläutete eingehend die Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitrages für die Jahre 2016 – 2018. Die Unterlagen sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Unterdeckung vor der Erhebung von Fremdenverkehrseinrichtungen beträgt durchschnittlich 362,3 T€. Davon werden durchschnittlich 350,0 T€ durch Fremdenverkehrsbeiträge gedeckt. Die Deckungsanteile für den Aufwand Fremdenverkehrsbeitragswerbung durch Fremdenverkehrsbeiträge betragen 249,9 T€ und für den Aufwand Fremdenverkehrseinrichtungen durch Fremdenverkehrsbeiträge 100,1 T€.

 

 


Abstimmungsergebnis: 6 dafür – 1 dagegen