Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wangerland beschließt die anliegende Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Gemeinde Wangerland (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) für das Jahr 2015 auf der Grundlage der vorgelegten Fremdenverkehrsbeitragskalkulation der Kommuna Treuhand GmbH für das Jahr 2015.


Die Karten mit den Vorteilszonen (Anlagen zur Fremdenverkehrsbeitragssatzung für das Jahr 2015) hingen in der Sitzung zur Einsichtnahme aus.

 

Herr Mühlena erläuterte, dass die Novellierung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung erforderlich ist, weil die Verwendung des bisherigen Realgrößenmaßstabes durch die niedersächsische Oberverwaltungsgericht-Rechtsprechung zukünftig keine Rechtssicherheit mehr berge. Aufgrund dieser Entwicklung erfolgt die Umstellung auf das Umsatzbasis-System. Er bedankte sich für die konstruktiven Gespräche mit den Leistungsträgern im Rahmen des Umstellungsprozesses. Die Hinweise und Anregungen flossen in das Erhebungsverfahren mit ein. Im nächsten Schritt erfolgt nunmehr die rechtssichere Umsetzung über die Beitragskalkulation und die Satzungsvorlage. Im Ergebnis des vorliegenden Satzungsentwurfes wird ein Kompromiss erreicht, der die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde und damit der Wangerland Touristik GmbH sicherstellt und gleichzeitig die Leistungsträger bei dem Fremdenverkehrsbeitrag entlastet.

 

Herr Plaumann stellte ausführlich die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages sowie die Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitrages für das Jahr 2015 dar. Die Unterlagen sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Unterdeckung vor der Erhebung von Fremdenverkehrseinrichtungen beträgt 468,3 T€. Davon werden 350,0 T€ durch Fremdenverkehrsbeiträge gedeckt. Die Deckungsanteile für den Aufwand Fremdenverkehrsbeitragswerbung durch Fremdenverkehrsbeiträge betragen 130,4 T€ und für den Aufwand Fremdenverkehrseinrichtungen durch Fremdenverkehrsbeiträge 219,6 T€.

 


Abstimmungsergebnis: 6 dafür – 1 dagegen