Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wangerland beschließt die anliegende Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Wangerland (Kurbeitragssatzung) ab dem 01.01.2016 auf der Grundlage der vorgelegten Kurbeitragskalkulation der Kommuna Treuhand GmbH für die Jahre 2016 bis 2018.


Die Planzeichnung über die Kurbeitragszonen (Anlage zur Kurbeitragssatzung ab dem 01.01.2016) hing in der Sitzung zur Einsichtnahme aus.

 

Herr Mühlena ging auf die geänderte Rechtsprechung zum Kurbeitrag ein, wonach bei der Kalkulation des Kurbeitrages die Beitragsfreistellung von Kinder und Jugendlichen als Beitragsverzicht zu werten ist. Zur Deckung des beitragsfähigen Aufwandes würde ansonsten ein Betrag von 960.000 € fehlen, der aus allgemeinen Steuermitteln aufzubringen wäre. Nach den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung besteht für die Gemeinde jedoch die gesetzliche Verpflichtung, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel zunächst aus speziellen Entgelten wie dem Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag zu beschaffen. Dieses trägt dem Rechtsgrundsatz Rechnung, dass diejenigen, die einen besonderen Vorteil aus einer Aufgabenwahrnehmung haben, vorrangig zur Finanzierung heranzuziehen sind.

 

Zu Beginn seiner Ausführungen stellte Herr Plaumann klar, dass allein die Möglichkeit, die Kureinrichtungen nutzen zu können, ausreicht, um einen Beitrag zu erheben. Herr Plaumann erläuterte danach die Bestimmung der Deckungsgrade für die Kurbeitrags- und damit auch für die Fremdenverkehrsbeitragssatzung. Der Kurbeitrag darf nur für die Fremdenverkehrseinrichtungen, nicht aber für die Fremdenverkehrswerbung erhoben werden. Die Deckungsgrade-Bestimmung muss daher zweimal getroffen werden, und zwar hinsichtlich der Fremdenverkehrseinrichtungen und hinsichtlich der Fremdenverkehrswerbung. Anschließend stellte er ausführlich die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung eines Kurbeitrages sowie die Kalkulation des Kurbeitrages ab dem Jahr 2016 dar. Die Unterlagen sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Der umlagefähige Aufwand für Fremdenverkehrseinrichtungen beträgt durchschnittlich 3.110,1 T€. Davon werden 3.010,0 T€ durch Kurbeiträge gedeckt. Die verbleibende Unterdeckung für die Fremdenverkehrseinrichtungen von 100,1 T€ wird durch Fremdenverkehrsbeiträge gedeckt.

 

Wegen der besonderen Umstände ließ Frau Brandenburg-Bienek ausnahmsweise auch Wortbeiträge aus den Reihen der Zuhörer zu.

 

Herr Mario Krar fragte danach, ob die Höhe der umlagefähigen Aufwendungen nachprüfbar ist. Auch stellte er die Frage, ob eine Kontrolle über die tatsächliche Notwendigkeit dieser Aufwendungen besteht. Herr Plaumann verwies auf die erheblichen Prüfungsverpflichtungen, die für die Wangerland Torustik mit ihrer Gesellschaftsform bestehen. Hinsichtlich der tatsächlichen Notwendigkeit besteht eine verschärfte Prüfung des Geschäftsführers.

 

Herr Jan Scherf stellte die Frage, ob alle niedersächsischen Fremdenverkehrskommunen verpflichtet sind, die Beitragsfreistellung von Kinder und Jugendlichen zu widerrufen. Herr Plaumann antwortete, dass der Anteil des beitragsfähigen Aufwandes, der auf Kinder und Jugendliche entfällt, stets explizit darzustellen ist. Die Entscheidung, in welcher Form dieser zu berücksichtigende Aufwand  gedeckt wird, obliegt der jeweiligen Fremdenverkehrskommune.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hans Utech nach den ausgehängten Kartenmaterialien erläuterte Herr Podein, dass diese Planunterlagen jeweils Bestandteile der Kurbeitrags- und Fremdenverkehrsbeitragssatzungen sind und im Rahmen der Satzungsverkündung öffentlich auslegen. Überdies bot Herr Podein Herrn Utech an, ihm die Planunterlagen im Rahmen der Auslegung zu erläutern.

 

Herr Cramer sah die Neufassung der Altersstaffelung skeptisch. Die Gemeinde nimmt sich durch diese Altersstaffelung ihren gesellschaftspolitischen Vorteil. Er hätte sich deshalb eine veränderte Altersstaffelung gewünscht, die die Kinder und Jugendlichen geringer belastet hätte.

 

Sowohl Herr Lammers und Herr Ulfers teilten die Bedenken von Herrn Cramer. Sie machten jedoch auch deutlich, dass die Gemeinde angesichts ihrer prekären finanziellen Situation nicht in der Lage sei, den in Rede stehenden Deckungsbetrag aus allgemeinen Steuermitteln zu tragen. Insoweit müssen auch diejenigen zunächst herangezogen werden, denen durch das fremdenverkehrliche Angebot ein besonderer Vorteil erwächst.

 

Zum Abschluss informierte Herr Gerdes die Ausschussmitglieder, dass die Gemeinde – im Vergleich zu umliegenden Fremdenverkehrskommunen - auch nach Änderung der  Kurbeitragssatzung weiterhin der günstigste Anbieter für Familien mit ein bis zwei Kindern in der Gruppe der 4- bis 13-jährigen sei.


Abstimmungsergebnis: 6 dafür – 1 dagegen