Herr Plaumann gab einen Überblick über die neuen Beitragskalkulationen für die Erhebung von Fremdenverkehrs- und Kurbeiträgen durch die Gemeinde Wangerland. Zunächst machte er die Systematik deutlich, dass die Beitragskalkulationen Grundlage für die mit dem Ratsbeschluss zu beschließenden Kurbeitrags- und Fremdenverkehrsbeitragssatzungen sind. Insbesondere stellte er die durchgeführten Vor- (für die Jahre 2016 – 2018)  und Nachkalkulationen (für die Jahre 2013 -2015) der Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge dar. In diesem Zusammenhang wies er auf die zu berücksichtigenden aktuelle Rechtsprechung hin, wonach die Nutzungsvorteile beitragsbefreiter Ortsfremder (Kinder etc. sowie Tagesgäste etc.) explizit in den Kalkulationen darzustellen sind.

 

Herr Cramer fragte nach der Berücksichtigung des Jahres  2014, in dem kein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben wurde. Herr Plaumann erklärte,  dass die Werte dieses Jahres auch in die Nachkalkulation eingeflossen sind.

 

Auf die Frage von Herrn Cramer nach einer Aufstellung für die konkreten Aufwendungen für die Fremdenverkehrswerbung verwies Herr Plaumann auf die Seite 6 der zur Verfügungen gestellten Beitragskalkulation für die Erhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen (Kalkulationszeitraum 2016 – 2016).