Beschluss:
Horst Siefken wird gemäß §
38 NBG mit Wirkung vom 01.10.2015 aus dem gemeindlichen Ehrenbeamtenverhältnis
des stellv. Gemeindebrandmeisters entlassen.
Herr Mühlena dankte Horst Siefken ausdrücklich für die geleisteten Dienste.
Beschluss:
Horst Siefken wird gemäß §
38 NBG mit Wirkung vom 01.10.2015 aus dem gemeindlichen Ehrenbeamtenverhältnis
des stellv. Gemeindebrandmeisters entlassen.
Herr Mühlena dankte Horst Siefken ausdrücklich für die geleisteten Dienste.