Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür

Abstimmung: Ja: 17, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Wangerland beschließt die Änderung der Anlage 1 zur Entgeltordnung der Gemeinde Wangerland über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten der Gemeinde Wangerland ab dem 01.08.2015 sowie die Änderung der Anlage 1 zur Entgeltordnung der Gemeinde Wangerland über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten der Gemeinde Wangerland ab dem 01.08.2016 in der beigefügten Fassung.

Die monatlichen Kosten für Sonderöffnungszeiten betragen pro angefangene halbe Stunde 12,5 Prozent von der Summe des festgelegten monatlichen Entgeltes in der jeweiligen Einkommensstufe.

 

Die Kalkulation der Kindergartenkosten ist jährlich in den Haushaltsberatungen vorzulegen.

 


Herr Podein erläuterte auf eine Anfrage von Herrn Cramer im Fachausschuss die Unterstützungsmöglichkeit aus „Bildung und Teilhabe“ für sozial Schwache Familien im Zusammenhang mit dem Mindestbeitrag von 20,00 €.

 

Herr Behrens-Focken teilte mit, dass der ursprüngliche Vorschlag der Verwaltung für ein Jahr kalkuliert und im Haushalt veranschlagt war. Daher müsse die Erhöhung seines Erachtens auch in einem Jahr geltend gemacht werden.

 

Herr Onnen-Lübben ergänzte, dass die Schlichtungsverhandlungen in den laufenden Tarifverfahren zeigen, dass die Mitarbeiter/innen durchaus berechtigte Ansprüche auf höhere Vergütung haben. Dies kann nicht allein zu Lasten der Gemeinde gehen. Er werde sich enthalten.

 

Herr Lammers führte aus, dass die Beiträge schon längst hätten erhöht werden müssen, aber alles in einer Summe eine zu hohe Belastung für die Eltern sei. Er teilte mit, dass die Sonderöffnungszeiten auch angepasst werden und jährlich eine Kostenkalkulation dem Rat vorgelegt wird.