Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1

Beschluss:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015

 

 

1. im Ergebnishaushalt

   mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                       17.385.087 €

 

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                         17.385.087 €

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                               60.600,00 €

 

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                 60.600,00 €

 

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                            16.487.564 €

 

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                          16.092.560 €

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                     746.950 €

 

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                 1.393.800 €

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                             2.267.500 €

 

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                            2.015.700 €

 

 

2.7. nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                      19.502.014 €

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                     19.502.060 €

 

 

3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 494.600 € festgesetzt.

 

 

4. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

5. Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,

wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

 

 

6. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

 

6.1. Grundsteuer

 

6.1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             400 v.H.

 

6.1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                            400 v.H.

 

6.2. Gewerbesteuer                                                                                                    400 v.H.

 

 

7. Das vorgelegte Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2016 – 2018 wird genehmigt.

 

 

 

 


Herr Mühlena gab anliegenden Bericht zur Kenntnis.