Sitzung: 17.03.2015 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1
Vorlage: II-583-2015
Beschluss:
Der Rat beschließt
die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 17.385.087
€
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 17.385.087
€
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 60.600,00
€
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 60.600,00 €
2. im Finanzhaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 16.487.564 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 16.092.560 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 746.950 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.393.800 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.267.500 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.015.700 €
2.7. nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 19.502.014
€
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 19.502.060
€
3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 494.600 €
festgesetzt.
4. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
5. Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 2.500.000 € festgesetzt.
6. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das
Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
6.1. Grundsteuer
6.1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 v.H.
6.1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v.H.
6.2. Gewerbesteuer 400
v.H.
7. Das vorgelegte
Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2016 – 2018 wird genehmigt.
Herr Mühlena gab anliegenden Bericht zur Kenntnis.