Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015

 

1. im Ergebnishaushalt

   mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                       17.385.087 €

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                         17.385.087 €

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                               60.600,00 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                 60.600,00 €

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                            16.487.564 €

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                          16.092.560 €

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                     746.950 €

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                 1.393.800 €

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                             2.267.500 €

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                            2.015.700 €

 

2.7. nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                      19.502.014 €

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                     19.502.060 €

 

3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 494.600 € festgesetzt.

 

4. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

5. Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,

wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

 

6. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

 

6.1. Grundsteuer

 

6.1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             400 v.H.

6.1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                            400 v.H.

6.2. Gewerbesteuer                                                                                                    400 v.H.

 

7. Das vorgelegte Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2016 – 2018 wird genehmigt.

 

 

 

 

 


Herr Meinen stellte in seinem (dieser Niederschrift beigefügten) Redebeitrag die Eckpunkte des Haushalts 2015 vor.

 

Herr Lammers betonte, dass es zentrale Aufgabe des Rates sein muss, die  langfristige Verschuldung abzubauen. Mit 12.165.000 € langfristigen Schulden zum 31.12.2015 würde die 12,0 Millionen Euro Grenze erstmals überschritten werden. Darüber hinaus mahnte er nachhaltige Konzepte für die Sanierung der Infrastruktur der Gemeinde – vor allem für die Gemeindestraßen – an. Als positives Zeichen bewertete er den erneut ausgeglichenen Ergebnishaushalt.

 

Herr Onnen-Lübben machte deutlich, dass die Gemeinde erheblich von der verbesserten Steuereinnahmekraft profitiert. Auch die niedrigen Zinsen wirken sich derzeitig sehr positiv auf den Haushalt der Gemeinde aus. Sollten diese günstigen Rahmenbedingungen jedoch zukünftig wegfallen, sah er den Haushaltsausgleich mehr als gefährdet an; zumal die notwendige Sanierung der Infrastruktur und Liegenschaften der Gemeinde erheblicher Finanzmittel bedürfen.