TOP Ö 8.3: Uferabstand zu landwirtschaftlich genutzten Flächen
Sitzung:23.09.2014 Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Wangermeer
Herr Lübben erkundigte sich danach, von wo aus die
erforderlichen fünfzehn Meter Abstand vom Uferbereich zu den landwirtschaftlich
genutzten Flächen zu messen sind. Herr Meuer sagte eine Klärung unter
Einbeziehung des Landkreises zu.