Herr Prüter erkundigte sich danach, ob es eine neuere Satzung über die Benutzung der Freizeitanlage Wangermeer gibt, als die aus dem Jahr 2012.

Frau Wüllner verneinte dies.

Weiterhin erkundigte sich Herr Prüter danach, wie die Satzung durchgesetzt werde.

Frau Wüllner antwortete, dass ein Außendienstmitarbeiter der  Gemeinde Wangerland am Wangermeer regelmäßig Kontrollen durchführt.