Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die Auswertungen der Beteiligungen mit den dieser Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlägen werden zur Kenntnis genommen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III/35 „Hooksiel – Einzelhandel/Bäderstraße“ in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.


Herr Lux erläuterte, dass innerhalb der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gravierende Stellungnahmen vom Landkreis Friesland und der IHK zur festgesetzten Verkaufsfläche und zur Bestimmung des Sondergebietes eingegangen sind.

 

Inzwischen wurde in enger Abstimmung mit dem Landkreis im Bebauungsplanentwurf die Verkaufsfläche auf xx reduziert, die Bestimmung des Sondergebietes konkretisiert und die Verkaufsfläche gemäß Einzelhandelskooperation OstFriesland definiert. Da durch die geänderten Festsetzungen die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine erneute Offenlage und Trägerbeteiligung notwendig.

 

Außerdem stellte Herr Lux eine zusätzliche textliche Festsetzung (siehe Anlage) zur Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) vor, die in den dem Ausschuss vorliegenden Entwurfsunterlagen noch nicht enthalten ist. Da nach Berechnung des Architekturbüros Metaplan bei Realisierung des geplanten Bauvorhabens die im Bebauungsplan festgesetzte GRZ von 0,8 durch die Stellplatzanlage überschritten würde, müsste die Überschreitung der GRZ durch Stellplätze um 0,1 durch Festsetzung im Bebauungsplan ermöglicht werden.

 

Herr Cramer beantragte, dass die textliche Festsetzung zur Überschreitung der GRZ nicht Bestandteil der Zustimmung, sondern den Fraktionen zur Beratung und Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss übergeben wird. Der Ausschuss stimmte dem Antrag zu.